Die Dauer der Eingewöhnung (ca. 4 Wochen) richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes und der Eltern. Die Eingewöhnung ist frühestens dann beendet, wenn das Kind eine stabile Beziehung zu mir aufgebaut hat.
Eine gute Orientierung für eine gelingende Eingewöhnung ist das „Berliner Modell“.
In Anlehnung an dieses Modell gestalte auch ich in meiner Kindertagespflege die Eingewöhnungszeit.
Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen im Leben ihres Kindes. Ich sehe Eltern als Experten für ihr Kind. Sie kennen und verstehen es am Besten.
Eine ganzheitliche und sich ergänzende Erziehung ist nur möglich, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und der Tagespflegeperson gegeben ist.
Für alle Kinder ab 1 Jahr in der Kindertagespflege oder Kindertagesstätte besteht eine Masernimpfpflicht oder eine Nachweispflicht über die Immunität gegen Masern.
Die jeweils aktuell gültigen Regelungen zur Covid 19 Pandemie für Kindertagesstätten gelten in der Regel auch für die Kindertagespflege und müssen auch dort umgesetzt werden.
Tagespflegepersonen haben nach §43 Abs. 3 SGB VIII eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Amt für Jugend, wenn es sich um wichtige Ereignisse handelt, die für die Betreuung des Kindes bedeutsam sind. Hierzu zählen auch immer Anzeichen von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch.
Telefon: 07032 77067
E-mail: die-bergwichtel@online.de
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